Die Beratungstage werden nn dem Centro Distrital de Segurança Social do Porto, Rua de António Patrício, 262, 4199 - 001 Porto vom 07. bis 09. November 2023 jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr stattfinden werden. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung und des Centro Nacional de Pensões werden dort gemeinsam Beratungen für Kunden durchführen, die an den deutschen und / oder portugiesischen Rentenversicherungsträger Beiträge gezahlt haben. Eine Beratung kann nur dann erfolgen, wenn vorab ein Beratungstermin vereinbart wurde. Wenn Sie dort erscheinen möchten, bitten wir Sie einen festen Beratungstermin unter der Telefonnummer (00351) 300 511 522 oder per E-Mail: ISS-CNP-Jornadas@seg-social.pt zu vereinbaren. Selbstverständlich sind die Beratungen kostenlos und werden in deutscher oder portugiesischer Sprache angeboten. Um uns die Organisation der Beratungstage zu erleichtern, bitten wir Sie bei der Terminvereinbarung Ihren Namen, Ihren Vornamen und Ihr Geburtsdatum (und sollten Sie über diese verfügen, Ihre deutsche und/oder portugiesische Versicherungsnummer) anzugeben. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch per E-Mail unter internationale-beratung@drv-bund.de zur Verfügung.
Die Forderung, dass Rechnungen über in Portugal getätigte Verkäufe und Dienstleistungen, inklusive ausländischer Unternehmen, von einer vom portugiesischen Finanzamt zertifizierten Software ausgestellt werden müssen, ist zur verbindlichen Vorschrift geworden. Die AHK Portugal bietet den Service der Rechnungserstellung als neue Dienstleistung für nicht in Portugal ansässige Unternehmen an. Für diesen Service sowie eine umfassende Fiskalassistenz steht Ihnen die Abteilung Recht und Steuern der AHK Portugal gerne zur Verfügung. Kontakt: Sónia Simões +351 213 211 221 Sonia-simoes@ccila-portugal.com
Die AHK Portugal organisierte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 26. bis zum 30. Juni 2023 eine Geschäftsanbahnungsreise nach Portugal, die sich an deutsche Anbieter und Dienstleistungsunternehmen aus dem Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft richtete. In Portugal werden täglich ca. 190 Liter Wasser pro Einwohner (inkl. Privatverbrauch, Verbrauch in Handel, Industrie und Landwirtschaft) verbraucht. Gleichzeitig regnet es immer weniger, sodass 2022 eine schwere Dürre herrschte, die nach Angaben der Behörden die schlimmste der letzten 100 Jahre war. Vor diesem Hintergrund spielen v.a. die Wasserverluste beim Transport eine besondere Rolle. Jedes Jahr gehen 1,94 Mrd. Liter Wasser durch die mehr als 110.000 Kilometer langen öffentlichen Wasserverteilungs- und Kanalisationssysteme verloren, wobei u.a. die mangelnde Wartung der Leitungen das größte Problem darstellt. Neben der Ab-, Regenwasserwiederverwendung und Schlammverwertung müssen zudem weitere Alternativen in Betracht gezogen werden; Technologien wie Tropfbewässerungsanlagen, effiziente Regeltechnik, Pumpen sowie Wasserentsalzung stellen Möglichkeiten dar, um auf diese Knappheit zu reagieren. Hieraus ergeben sich interessante Geschäftschancen für deutsche Unternehmen und Anbieter, die Lösungen in der Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Wasserknappheit anbieten. In diesem Zusammenhang führte die AHK Portugal, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), vom 26. bis zum 30. Juni 2023 eine Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen und Anbieter von Lösungen in der Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Wasserknappheit durch. Am 22. Juni fand ein gemeinsames Digitales Briefing mit den deutschen Teilnehmern, Vertretern der Deutschen Botschaft, des BMWK und der GTAI statt. In diesem wurden nicht nur der Programmablauf der gesamten Geschäftsanbahnungsreise erläutert und das Markterschließungsprogramm für KMU des BMWK im Allgemeinen vorgestellt, sondern ebenfalls ein Einblick in den Zielmarkt sowie die Herausforderungen und Chancen durch ein branchenrelevantes Management- und Beratungsunternehmen für den Wassersektor in Portugal gewährt. Es folgte daraufhin am 27. Juni eine Präsentationsveranstaltung zum Thema Lösungen in der Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Wasserknappheit, in deren Rahmen die acht deutschen teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit erhielten, ihre Technologien und Dienstleistungen einem branchenspezifischen Fachpublikum portugiesischer Interessenten zu präsentieren. Darüber hinaus können sie einen Einblick in den Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft, mit besonderem Fokus auf Wasserknappheit, in Portugal gewinnen, Entwicklungspotenziale und Absatzmöglichkeiten identifizieren sowie Geschäftskontakte knüpfen. Ebenfalls wurden während einer Podiumsdiskussion die Perspektiven und Herausforderungen der Branche fokussiert und mit den Teilnehmern diskutiert. Die mehr als 80 Teilnehmer beider Länder zeigen deutlich die Relevanz der Förderung internationaler Partnerschaften für eine breite Anwendung innovativer Lösungen im Bereich Wasserwirtschaft in Portugal auf. Im weiteren Verlauf organisierte die AHK Portugal am 28. Juni zwei Clustertreffens in Form von Besuchen in zwei Wasseraufbereitungsanlagen in Cascais und Alcântara. Die deutschen Teilnehmer erhielten einen Einblick in vergangenen wie auch zukünftigen Maßnahmen und Projekte im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft und diskutierten interessante Themen mit den Verantwortlichen. In den darauffolgenden Tagen fanden schließlich mehr als 60 individuelle B2B-Gespräche der acht deutschen teilnehmenden Unternehmen mit potenziellen portugiesischen Geschäftspartnern digital wie auch vor Ort statt, bei denen die deutschen Unternehmen von zweisprachigen Mitarbeitern der AHK begleitet wurden. Sowohl auf der Präsentationsveranstaltung, im Rahmen der Clustertreffen wie auch bei den B2B-Gesprächen wurden die Networking-Möglichkeiten von allen Seiten intensiv genutzt. In einigen Fällen wurden bereits sehr konkrete Ergebnisse erzielt, sodass eine solide Basis für eine weiterführende Zusammenarbeit geschaffen werden konnte. Die vielversprechenden Ergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Initiative und das Interesse beider Länder, eine bilaterale Zusammenarbeit zur Erreichung der Ziele der kommenden Jahre im Bereich Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Wasserknappheit in Portugal fortzuführen.
Bei diesen Besuchen wurden nicht nur Erfahrungen, sondern auch neue Ideen für mögliche Kooperationen und Visionen für die Zukunft ausgetauscht. Diese Initiative soll der Auftakt zu einer langfristigen Partnerschaft zwischen den beiden Ländern sein, die einen ihrer Höhepunkte auf dem Web Summit 2023 finden wird, bei dem Deutschland das Partnerland sein wird. Während des Web Summit wird es einen interaktiven Stand sowie ein Side Event am 14. November geben, um die multilaterale Zusammenarbeit zu stärken.
Einführung Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und der Vermeidung von Umweltrechtverletzungen entlang von Lieferketten dienen. Zu diesem Zweck regelt das LkSG-Anforderungen für Unternehmen in Bezug auf die Kontrolle ihrer Lieferketten, die durch klare gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind. Deutsche Unternehmen werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre weltweiten Standorte sowie in- und ausländische Zulieferer soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft geregelt und hängen insbesondere davon ab, inwiefern ein Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung besteht und an welcher Stelle das Unternehmen in der Lieferkette steht. Einen anfänglichen Überblick über die gesetzlichen Pflichten können Sie hier entnehmen: Inhalt Festlegung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang Lieferketten Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens (Herstellung im In- und Ausland bis zur Lieferung an den Endkunden) Ziele Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang Lieferketten Vorbeugung und Vermeidung umwelt-bezogener Risiken Anwendungsbereich ab 01.01.2023: deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern ab 01.01.2024: deutsche Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern und mehr auch kleinere Unter-nehmen können mittelbar vom Gesetz betroffen sein (z.B. als Zulieferer) Sorgfaltspflichten - Was deutsche Unternehmen umsetzen müssen Risikomanagement (inkl. Präventions- u. Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte (auch bei unmittelbaren Zulieferern) Durchführung von Risikoanalysen (auch bei unmittelbaren Zulieferern) Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit Einrichtung eines Beschwerde-mechanismus Dokumentation und Berichterstattung Was auf betroffene portugiesische Unternehmen zukommen kann Unmittelbare Zulieferer (Vertragspartner über Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen/ Dienstleistungen für das Unternehmen notwendig sind, § 2 Abs. 7 LkSG): Können per Vertrag zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten (s. links) angehalten werden Mittelbare Zulieferer (Unternehmen, das kein unmittelbarer Zulieferer ist und dessen Zulieferungen für das Unternehmen notwendig sind, § 2 Abs. 8 LkSG): Sorgfaltspflichten der deutschen Unternehmen gelten nur anlassbezogen bei Kenntniserlangung von einem möglichen Verstoß Anwendungsbereich Unter den direkten Anwendungsbereich des LkSG fallen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden), die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptsitz, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben oder Unternehmen, die in Deutschland eine Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 bzw. ab 01.01.2024 1.000 Mitarbeitenden betreiben. Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen in Portugal Auch Unternehmen, die nicht dem direkten Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen, können dennoch mittelbar mit den Sorgfaltspflichten des LkSG konfrontiert sein. Beispielsweise können portugiesische Unternehmen als unmittelbare Zulieferer, das heißt als Vertragspartner der deutschen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, und deren Zulieferungen für die deutschen Unternehmen notwendig sind, im Rahmen vertraglicher Regelungen von den deutschen Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichtet werden. Auch kann es unter bestimmten Voraussetzungen dazu kommen, dass beispielsweise deutsche Unternehmen auf portugiesische Unternehmen (bei verbundenen Unternehmen) zukommen und zur Verankerung von Präventionsmaßnahmen anhalten. Selbst mittelbare Zulieferer, die zwar nicht Vertragspartner der deutschen Unternehmen sind, deren Zulieferung für die deutschen Unternehmen jedoch dennoch erforderlich ist, sollten sich mit den Sorgfaltspflichten des LkSG vertraut machen und ihre Geschäftstätigkeit entsprechend anpassen. Weitere Informationen BMAS - Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (ENG) Supply chains | BMZ (ENG) FAQ on the Due Diligence in Supply Chains Act | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (wirtschaft-entwicklung.de) (ENG) BAFA - Information in English (ENG) Lieferkettengesetz BMZ (DE) BAFA - Überblick (DE) BMAS - Sorgfaltspflichtengesetz (DE) Häufige Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (wirtschaft-entwicklung.de) (DE) *Hinweis: Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dieses reine Informationsblatt kann keine auf den Einzelfall bezogene Beratung ersetzen und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz aller Bemühungen um möglichst korrekte Darstellung und Prüfung von Sachverhalten sind Irrtümer oder Interpretationsfehler möglich. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Melanie Correia dos Santos (melanie-santos@ccila-portugal.com) wenden.
Seit 2019 hat die AHK Portugal mit verschiedenen lokalen und deutschen Projektpartnern bereits mehrere Initiativen im Bereich der Abfall- und Kreislaufwirtschaft durchgeführt. Ende September setzten nun deutsche und kapverdische Institutionen ein Zeichen für eine grünere Zukunft auf der Inselgruppe. In Anwesenheit der Deutschen Botschafterin für Kap Verde, Dr. Julia Monar, der Direktorin der kapverdischen Agentur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ANAS), Marize Gominho, sowie Joana Mendonça, ANAS-Verantwortliche für Abfallwirtschaft, pflanzte der stellvertretende Geschäftsführer der AHK Portugal Paulo Azevedo im Rahmen der EXI-Baumpflanzaktion des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Zitronenbaum in der kapverdischen Hauptstadt Cidade de Praia. Dieser symbolische Akt unterstreicht die bereits durch die AHK Portugal erfolgreich umgesetzten Projektaktivitäten rund um das übergeordnete Thema der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Kap Verde, das grüne Engagement aller Beteiligten sowie den Willen, die deutsch-kapverdischen Beziehungen weiter „wachsen“ zu lassen. Im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz des BMUV GreenTech „Made in Germany“ und in Kooperation mit dem Projektteam der Chambers for GreenTech der DIHK Service GmbH hat die AHK Portugal mit verschiedenen lokalen und deutschen Projektpartnern bereits drei Initiativen durchgeführt. Die Optimierung von Abfallsammelsystemen und nachhaltige Abfallverwertung, die Erarbeitung eines Maßnahmen-Leitfadens für nachhaltiges Bauschuttmanagement und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsstudie zur Implementierung eines Pfandsystems spielten dabei eine wichtige Rolle. Die Resultate zur branchenspezifischen Grundlagenschaffung wurden etwa für Überarbeitung von entsprechenden Gesetzes-Verordnungen durch die lokalen Behörden eingesetzt. Deutschen Technologie- und Dienstleistungsanbietern bieten sich hierdurch Ansätze zur Markterschließung. Die AHK Portugal bedankt sich neben den oben erwähnten Projektpartnern und Personen auch bei BlackForest Solutions GmbH, Landbell Group, Umweltberatung Gabi Schock, Joachim Stretz, Ludwig Blaurock, Gerhild Steinhauer, Carlos Ferreira Santos, sowie der kapverdischen Hotel- und Tourismusfachschule, vertreten durch ihre Präsidentin Aldina Delgado.