Lohnbuchhaltung für ausländische Firmen
Für ausländische Unternehmen ohne Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Portugal, die Personal in Portugal beschäftigen, übernehmen wir die Lohnbuchhaltung für die Mitarbeiter.
Wir beraten Sie umfassend über die Verpflichtungen und die richtige Vorgehensweise.
Zu den Leistungen gehören:
- Unterstützung bei Arbeitsverträgen
- Registrierung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer
- Unterstützung beim Abschluss einer privaten Arbeitsunfallversicherung
- Lohnabrechnung und Gehaltsbuchung unter Berücksichtigung aller zusätzlichen Leistungen und Formalitäten
- Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben
Sofern Sie sich für die Alternative eines Tochterunternehmens, einer Niederlassung oder Betriebsstätte entscheiden sollten, kommen unsere Leistungen Unternehmensgründung und Buchhaltung in Betracht.